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Wollen Sie........

Die SVP kämpft für Sie.......

Ich setze mich ein für....

 

Warum bin ich Grossrat (heute Kantonsrat) geworden ?

Die politischen Ereignisse von Meierskappel 1997-1998 waren mit unter ein Grund, weshalb ich politisch aktiv wurde. Als Gründungsmitglied der SVP-Ortspartei Meierskappel und als Grossrat will ich bei Veränderungen auf kommunaler und kantonaler Ebene mitwirken. Ich engagiere mich als Präsident der SVP- Ortspartei Meierskappel ebenfalls für das Gemeindewesen. Für Meierskappel ist es enorm wichtig, dass sie in den kommenden Abstimmungen über einen Kantonswechsel einen Vertreter im Grossen Rat haben.

Ich erlebe hautnah im eigenen Betrieb als Arbeitgeber wie Asylbewerber unsere Sozialwerke missbrauchen. Die soziale Misswirtschaft muss ein Ende haben, bevor unsere Sozialwerke von Profiteuren und Nutzniessern ausgehölt werden. So zum Beispiel wehre ich mich vehement, dass ausländische Gastarbeiter hier in der Schweiz IV Renten beziehen und es sich gleichzeitig im Ausland wohl sein lassen. Ein weiterer Sozialausbau kommt für mich nicht in Frage.

Die Eigenverantortung jedes einzelnen Bürgers muss gestärkt werden, statt die “soziale Hängematte” zu fördern. Sozialhilfe sollen nur die echten Notleidenden erhalten. Ich bin der Meinung, dass Familien mit Kleinkindern finanziell und steuerlich entlastet werden müssen, so dass es sich wieder lohnt Kinder zu haben.

Ich habe als Grossrat in der letzten Legislatur unter anderem als Leader unserer Fraktion den Ausländer- und Integrationsbericht mitgestaltet. So habe ich mich beispielsweise vehement gegen das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingesetzt und gegen die Einführung von Islamunterricht an den Schulen. Dort hat sich definitiv gezeigt wie auf welcher Seite die bürgerlichen Parteien eigentlich politisieren. Mit Mühe und Not konnte die SVP damals schlimmeres verhindern. Es ist dringend notwendig, dass es eine starke SVP im Kanton Luzern gibt, denn nur so kann verhindert werden, dass die sogenannte Koalition der Vernunft noch weiteren Schaden anrichtet in unserem Kanton.

Als Selbstsändigerwerbender ist mir auch wichtig, dass die Klein-und Mittelbetriebe in der Region überleben können und die Steuerbelastung nicht noch unerträglicher wird. Deshalb werde ich mich auf kantonaler- und kommunaler Ebene immer für Steuersenkungen bei gleichzeitigem Schuldenabbau einsetzen.

Ich wehre mich für ständig mehr Gebühren und Abgaben. So hat meine ehemaliger Fraktionskollege, Grossrat Josef Huber einmal in einem Votum gesagt und dem kann ich nur beipflichten: “Wenn es für jede Gebühr im Kanton Luzern eine Fasnachtswagen geben würde, dann würde der Luzerner  Fasnachtsumzug mindestens 3 Tage dauern”. Es ist unsere Aufgabe gegen solche Abzockerei  anzukämpfen.

Denn jede weitere Gebühr, die wir zahlen müssen ist eine indirekte Steuererhöhung, die jeder Bürger im eigenen Portemonnaie spürt, deswegen müssen wir mit vereinten Kräften Einführungen von weiteren Gebühren verhindern.


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Wollen Sie.......

dass unsere Bürger, die Landwirtschaft und vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen, welche das Rückgrat unseres Landes bilden und am meisten Arbeitsplätze stellen, noch mehr durch Gesetze und Verordnungen behindert werden?

dass Ausländer die sich erst kurzum in der Schweiz aufhalten, weder unserer Sprache mächtig sind, noch Politiker und Gesetze kennen, das Stimm- und Wahlrecht erhalten?

dass Sie infolge einer noch nie dagewesenen Verschuldung von Gemeinden, Kanton und Bund noch mehr Steuern und Abgaben bezahlen müssen?

dass unser Land noch mehr von Wirtschaftsflüchtlingen mit  fremden Kulturen und Religionen überrollt wird, so dass wir schon Islamunterricht an den Schulen führen?

dass  unsere Kinder in der Ausbildung und im Fortschritt durch fremdsprachige Kinder, ohne Deutschkenntnisse, im Unterricht gebremst werden?

dass die Polizei ständig ausgebaut werden muss, weil sie ob der zunehmenden Gewalt- und Bandenkriminalität immer mehr selber gefährdet wird und ihrem eigentlichen Hauptauftrag, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, kaum mehr nachkommen kann?

dass unsere Landwirtschaft durch “Billigstimporte” zunehmend geschwächt wird und so viele zur Aufgabe gezwungen werden? Oder wollen Sie den Globalisierungstendenzen und der EU-Hörigkeit der anderen Parteien noch weiter zusehen?

dass die Legalisierung der Drogen durch den Bund weiter vorangetrieben wird und unsere Jugend, welche unsere Zukunft ist, vollends einem freien Drogenmarkt überlassen wird?

dass die verfehlte Asylpolitik, welche uns heute über 2 Milliarden Franken jährlich kostet, vom Staat und den Hilfswerken noch weiter “verschlimmert” wird?

dass Sie durch eine verfehlte Gesundheitspolitik von Jahr zu Jahr mehr Krankenkassenprämien bezahlen müssen?

dass  durch die “Abzockermentalität” von unfähigen Verwaltungsräten noch mehr  blühende Firmen, wie einst die Swissair, zu Fall gebracht werden?

Wir von der SVP sind überzeugt: so darf es nicht weitergehen!


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Die SVP kämpft für Sie........

für eine massvolle Einbürgerungspolitik

für eine bezahlbare Gesundheitspolitik mit tragbaren Krankenkassenprämien

für eine bürgerliche Politik ohne “Parteienfilz”

für eine schlanke und effiziente Verwaltung

für einen konkurrenzfähigen Kanton Luzern durch Senkung der Steuern mit gleichzeitigem Schuldenabbau

für eine Jugend ohne Drogen

für den Erhalt vom Bankkundengeheimnis

gegen die Zunahme der Banden- und Gewaltenkriminalität

gegen die verfehlte Flüchtlingspolitik

gegen Missbräuche im Asyl- und Sozialwesen

gegen die Übermacht der Regierungsparteien und deren “Pfründepolitik”

gegen eine übertriebene Gesetzesflut

gegen weitere bildungspolitischen Experimente

gegen das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer

Wer etwas verändern will, wählt SVP

Die Partei die etwas bewegt!


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Ich setze mich ein für....

für die Attraktivierung des Kantons Luzern als Wohnkanton und Arbeitsort.

für eine gesunde Wirtschaftsförderung, die ihren Namen verdient.

für die Senkung des kantonalen Steuerfusses auf dem Weg zur Konkurrenzfähigkeit.

für eine schlanke, effiziente Kantonsverwaltung.

für eine konsequente Anwendung der Gesetze im Ausländer- und Asylbereich durch die kantonalen Justiz- und Vollzugsbehörden.

für die Förderung der Sicherheit unserer Bevölkerung im Kanton.

für ein fortschrittliches, finanzierbares Bildungswesen und einen gemässigten  Reformismus.

für die kompromisslose Bekämpfung des Missbrauches im Sozialwesen.

für notwendige Massnahmen zur Existenzsicherung des Bauernstandes
 


Das Schengener Abkommen und Ihre Konsequenzen

Dr. Hans Wüst, Vizepräsident pro TELL

Der Bundesrat will das Schengener Übereinkommen integral übernehmen und verbreitet die unwahre Information, dies habe für die Schützen und Jäger keine unerträglichen Auswirkun­gen. Zum einen ist dies rechtlich falsch und zum andern wird verschwiegen, dass alle übrigen Waffenbesitzer praktisch entrechtet werden. Schengen stellt das traditionelle Waffenrecht in der Schweiz auf den Kopf. Wir können gleich das unsinnige deutsche Waffenrecht übernehmen und die Waffen abgeben.

Doch urteilen Sie selbst!

Verbot für Karabiner 31, Sturmgewehr 57 und 90

Diese Waffen zählen zu den verbotenen Waffen, ebenso die dazugehörige Munition. Für Erwerb und Besitz braucht es eine behördliche Ausnahme­bewilligung, wie heute für Seriefeuerwaffen. Dies bedeutet das Aus im traditionellen Umgang mit Ordonnanzwaffen im privaten Besitz.

Bedürfnisnachweis für Waffenerwerb

Eine erlaubnispflichtige Waffe wie Pistole, Revolver, Gewehr etc. kann nur noch erwerben, wer einen „triftigen Grund“ nachweist. Man muss Schütze oder Jäger sein.

Ein gutbeleumdeter, freier Bürger, der eine Waffe zum Selbstschutz im eigenen Haus erwerben will, hat keinen triftigen Grund. Das Selbstverteidigungsrecht mit einer Schusswaffe wird praktisch aufgehoben.

Bedürfnisnachweis für Waffenbesitz

Sogar für den blossen Waffenbesitz muss ein triftiger Grund nachgewiesen werden. Hier gilt das gleiche wie beim Waffenerwerb. Vorbei ist es mit dem freien Waffenbesitz in der Schweiz.

Zahlenmässige Beschränkung von Waffenerwerb und Waffenbesitz

Der Staat wird künftig vorschreiben, wie viele und welche Waffen ein Schütze oder Jäger erwerben und besitzen darf. Bevor man wieder eine neue Waffe kaufen darf, muss zuerst eine alte verkauft werden. Aber bitte an wen?

Abgabe der Waffen an den Staat bei Aufgabe der Jagd und des Schiesssportes

Wer nicht mehr aktiv den Schiesssport ausübt bzw. nicht mehr auf die Jagd geht, hat keinen triftigen Grund mehr für einen Waffenbesitz. Die Waffen müssen abgegeben werden. Geschieht dies nicht freiwillig, werden die Waffen vom Staat eingezogen.

Anmeldepflicht für Waffen

Alle Waffen im privaten Besitz müssen beim Staat angemeldet und registriert werden. Jeder Jäger und Schütze muss ein Verzeichnis seiner Waffen dem Staat zur Registrierung einreichen. Sogar die Grossmutter, die im Estrich noch einen alten Karabiner oder einen Armeerevolver hat, muss diesen der Polizei melden.

Keine Ausnahmebestimmungen für die Schweiz

Die Schweiz muss diese Schengener Regeln zwingend übernehmen, denn es gibt keine Ausnahmeregelung für einzelne Staaten.

Am 16. Mai 2001 hat der Zürcher Justizdirektor Markus Notter im Tagesanzeiger wörtlich ausgeführt: „Wenn ich aber die Kriminalitätsrate im europäischen Vergleich betrachte, das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden anschaue, muss ich sagen, dass wir sehr gut dastehen.“

Deshalb brauchen wir weder Schengen noch das europäische unfreiheitliche Waffenrecht!

Das Schengen-Abkommen bestimmt die für unser Waffenrecht wirksamen Änderungen der EU-Waffenrechts-Richtlinie in Brüssel. Wir müssen dann auch späteres verschärftes Waffenrecht als Folgerecht übernehmen. Unser Waffengesetz wird dann zukünftig in Brüssel gemacht!!

Bisher

haben wir nach Art. 3 Schweiz. Waffengesetz (WG) das Recht auf eine Waffe, sofern kein Hinderungsgrund nach Art. 8 WG vorliegt

konnten wir Waffen ohne weiteres vererben

war die Weitergabe einer Waffe unter Privaten mit schriftlichem Vertrag ohne WES möglich

keine Meldepflicht bei Waffenübertragung unter Privaten und im Erbgang

keine «Buchhaltung» für Munitionsabgabe bei Schiessveranstaltungen

Neu

muss, wer nicht Schütze, Jäger oder Sammler ist, einen Erwerbsgrund angeben (Zwei-Klassen- Waffenbesitzer)


braucht es zum Erbantritt einen Waffenerwerbsschein (WES)

ist nebst dem Vertrag auch ein WES nötig



Meldepflicht mit Kopie des Waffenerwerbsscheins und des Vertrages

hat der veranstaltende Verein für eine angemessene Kontrolle zu sorgen

 

Stimmen Sie aus diesem Grund am 05. Juni 2005 NEIN zu Schengen!!

         

Asyl- und Ausländergesetz:

Missbräuche stoppen – Integration sichern

Am 24. September 2006 stimmt das Volk über das revidierte Asylgesetz ab, welches zum Ziel hat, echten Flüchtlingen Schutz zu gewähren und unechte Asylbewerber rasch in ihre Herkunftsländer zurück zu führen. CVP, FDP und SVP unterstützen diese Vorlage, denn sie wird der Jahrhunderte alten humanitären Tradition unseres Landes gerecht. Sie schützt uns aber auch vor den Folgen des mobilen Schleppertums im Zeitalter immer offnerer Grenzen sowie einer unkontrollierten Zuwanderung zum Sozialsystem.

Während dem Krieg auf dem Balkan wurde die Schweiz ihrer humanitären Tradition im grossen Stil gerecht. Sie nahm Zehntausende Kriegsflüchtlinge auf. Als nach dem Krieg die Zahlen neuer Asylgesuche nur schleppend sanken, stellte man einen wachsenden Missbrauch des Asylgesetzes und damit unserer humanitären Tradition fest. Die vielen Wege in die Schweiz wurden von Schlepperorganisationen entdeckt und zunehmend missbraucht. Noch heute sind 80 Prozent aller Asylgesuche missbräuchlich, d.h. die Gesuchsteller sind nicht an Leib und Leben gefährdet und kommen nur in die Schweiz in der Hoffnung auf ein besseres Leben. Das revidierte Asylgesetz ermöglicht uns, den aktuellen und künftigen Entwicklungen im Asylwesen Rechnung zu tragen.

Das Ausländergesetz stammt aus dem Jahr 1934. Es genügt den Anforderungen der heutigen Zeit schon lange nicht mehr. Spätestens mit dem Ja des Stimmvolks zu den Bilateralen Verträgen (Personenfreizügigkeit) ist der Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen in der Schweiz weitgehend geregelt, nicht aber jener von Nicht-EU-Staatsangehörigen. Das neue Ausländergesetz regelt den Aufenthalt von Personen aus Nicht-EU-Staaten und fördert deren Integration. Mit dem neuen Ausländergesetz können Missbräuche, wie etwa Scheinehen oder der illegale Aufenthalt, wirkungsvoller bekämpft werden.

CVP, FDP und SVP empfehlen bei der Volksabstimmung vom 24. September 2006 ein Ja zum revidierten Asylgesetz und ein Ja zum neuen Ausländergesetz.

         

Nächstes Wochenende: Volksabstimmung

JA zur Revision von Asyl- und Ausländergesetz, NEIN zur linken KOSA-Initiative

Am kommenden Wochenende sind die Schweizerinnen und Schweizer dazu aufgerufen, über das revidierte Asylgesetz, das neue Ausländergesetz und die linke KOSA-Initiative abzustimmen. Das Stimmvolk hat es in der Hand, die Weichen in der Ausländerpolitik neu zu stellen. Gehen Sie deshalb abstimmen.

Wenn es um Fragen der Ausländerpolitik geht, so entscheidet man am Besten aufgrund der Fakten, die uns Tag für Tag präsentiert werden, wo auch immer wir hingehen oder hinschauen. Ausländerkriminalität, Integrationsprobleme, Missbräuche im Asylwesen, Scheinehen, illegale Einwanderung und religiös-kulturelle Probleme (Kopftuchdebatte, Minarette usw.) sind dabei die Stichworte. Mit all diesen Problemen wurden wir in den vergangenen 15 Jahren immer häufiger konfrontiert, nicht weniger, wie uns die Gegner der beiden Abstimmungsvorlagen vorgaukeln. Und wenn etwas aus dem Ruder läuft, ist es die Pflicht der Verantwortlichen, Gegensteuer zu geben. Das haben der Bundesrat, das Parlament und die meisten Parteien auch gemacht, indem sie das Asylgesetz und das Ausländergesetz diesen Tendenzen angepasst haben.

Verbesserte Asyl- und Ausländergesetze

Mit den neuen Gesetzen werden jene Ausländer belohnt, die mit unseren Behörden zusammen arbeiten und sich rasch integrieren. Es werden jene Asylgesuchsteller belohnt, welche die Wahrheit sagen und wirklich an Leib und Leben gefährdet sind und nicht jene Asyltouristen, die einfach nur ein besseres Leben suchen. Es werden Hürden aufgestellt, welche die Zuwanderung mit Schleppern oder über den Weg der Scheinehe erschweren. Insgesamt stärken das Asyl- und das Ausländergesetz die humanitäre Tradition der Schweiz und schaffen Ordnung. Es ist kein Akt der Humanität oder Nächstenliebe, wenn man illegal anwesende Ausländer in der Schweiz versteckt oder unechten Flüchtlingen, die ihre Identität verschweigen und lügen, sogar noch belohnt. Der Bundesrat, das Parlament und die meisten Parteien haben richtig entschieden und Grundlagen geschaffen, um die humanitäre Tradition der Schweiz fortsetzen. Mit den revidierten Asyl- und Ausländergesetzen finden echte Flüchtlinge in der Schweiz Zuflucht und integrationswillige Ausländer eine zweite Heimat. Doch Missbräuche werden mit den neuen Gesetzen nicht mehr totgeschwiegen, sondern bekämpft. Und das gilt es mit zwei Ja an der Urne zu unterstützen.

Nein zur linke KOSA-Initiative

Die dritte Abstimmungsvorlage des kommenden Wochenendes, die KOSA-Initiative, scheint auf den ersten Blick gar keine so schlechte Idee zu sein. Die Initiative will einen Teil der jährlichen Gewinne der Nationalbank in die AHV überführen. Was in die AHV fliesst ist gut, denken sich viele. Doch Vorsicht! Wenn man die KOSA-Initiative im Detail anschaut stellt man fest, dass sie die Probleme der AHV nicht löst. Im Gegenteil. Die KOSA-Initiative zwingt die Nationalbank dazu, noch mehr Gewinn zu machen. Damit beschränken die Linken die Unabhängigkeit der Nationalbank. Zudem müssen die Kantone auf Geld verzichten, welches ihnen bis anhin aus den Gewinnen der Nationalbank zugeflossen ist. Diese Verluste würden von vielen Kantonen mit Steuererhöhungen kompensiert. Der Leidtragende ist der Steuerzahler. Und wer weiss, ob hinter der KOSA-Initiative der Linken nicht die Absicht steckt, die AHV jetzt mit Geld zu speisen um sie dann mit neuen Forderungen, z.B. nach einer Senkung des Rentenalters oder einem Ausbau der Leistungen, ausbluten zu lassen. Die Initiative ist ein Trugbild und muss abgelehnt werden. Tragen wir Sorge zur AHV und zur Nationalbank. Wenn Sie zur KOSA-Initiative Nein stimmen, machen Sie den Weg frei für eine bessere Lösung. Dann nämlich können die sieben Milliarden Franken aus den Goldreserven der Nationalbank in den AHV-Fonds geleitet werden. Und damit ist der Nationalbank, der AHV, den Kantonen und schliesslich den Steuerzahlern definitiv mehr gedient, als mit einer undurchsichtigen KOSA-Initiative. Stimmen Sie deshalb Nein zur KOSA-Initiative.

 

Kantonale Volksinitiative gegen Abzockerei im Verkehr lanciert

Mit der kantonalen Volksinitiative „Bussengelder für Steuerrabatt!“ setzt sich die SVP gegen den heutigen Trend zur Wehr, dass die maroden Staatskassen auf dem Buckel der Benützer des Individualverkehrs, sprich der arbeitenden und steuerzahlenden Bevölkerung, gefüllt werden. Die SVP Volksinitiative fordert, dass die gesamten Erträge aus den Ordnungsbussen im Strassenverkehr in Form von einmaligen Steuerrabatten den Steuerpflichtigen im Kanton Luzern zurückerstattet werden sollen.

Kontrollen nur aus fiskalischen Gründen
Leider passt es ins Bild, dass in den Konzepten staatlicher Mittelbeschaffung immer häufiger von „mehr Verkehrskontrollen“ die Rede ist. Ausdrücklich geht es dabei nicht um mehr Sicherheit, sondern um mehr Staatseinnahmen durch Bussenabzockerei, dies weil Steuererhöhungen vom Volk kaum noch geschluckt werden. Es ist allseits bekannt, dass die vielen Radarkontrollen, die fest installierten Radargeräte, die zahlreichen Kameras an den Verkehrsampeln usw. nicht der Verkehrssicherheit dienen, sondern alleine dazu eingesetzt werden, Mehreinnahmen für die allgemeine Staatskasse zu generieren. Diese Tatsache wird dadurch offensichtlich, dass die Radargeräte an den sehr lukrativen und einträglichen Standorten aufgestellt werden. Im Kanton Luzern haben die Einnahmen aus Ordnungsbussen von 5,7 Mio. Franken im Jahre 2001 auf 9,1 Mio. Franken im Jahr 2004 zugenommen. Dies entspricht einer Zunahme innerhalb von 4 Jahren um 62,2%.

Die Polizei – Dein Freund und Raubritter
Bei dem Raubrittertum auf die Automobilisten geht es ganz und gar nicht um „Raser“ und mehr angebliche „Sicherheit“. Denn damit haben zum Beispiel die 138 verschiedenen Möglichkeiten (gemäss Bussenliste der Ordnungsbussenverordnung OBV) wirklich nichts zu tun.

Das Rezept der Behörden ist einfach. Man stelle Radarfallen auf und behindere den Durchgangsverkehr – und schon rollt der Rubel, so dass sogar neue Stellen für die Verarbeitung der Anzeigen und Bussen geschaffen werden müssen. Diese „buchhalterische Glanzleistung“ ist nur möglich, wenn die Polizei, dein Freund und Helfer, seine angestammte Tätigkeit massiv reduziert und von höherer Stelle als Raubritter sein Budget bzw. seine Einnahmenziele als staatlich anerkannter Abzocker erreichen muss.

Im gleichen Atemzug steigt die Kriminalität in unserem Umfeld und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nimmt konsequent ab. Wer nach der Polizei ruft, wird oft im Stich gelassen. Da ist es doch einfacher, sich der passiven Aktivität, den Park- und Verkehrssündern mit Radaranlagen und Rotlichtüberwachung zu widmen. Anstehende Probleme wie Raub, Ladendiebstahl, Drogendelikte, Hausfriedensbruch, häusliche Gewalt, Vandalismus, Sprayereien, um nur einige Beispiele zu nennen, bleiben oft auf der Strecke.

Kantonale Volksinitiative „Bussengelder für Steuerrabatt!“

Ziel der Initiative
Die Initiative will die Aufhebung der stetigen indirekten „Steuererhöhungen“ über die flächendeckende Erhebung von Ordnungsbussen. Die Erträge und Einnahmen aus den Ordnungsbussen sollen dem Volk zurückerstattet werden. Das Volk muss eingreifen und den Bussenwahn und die Abzockerei der Automobilisten stoppen.

Eckpunkte der Initiative
Es muss ein Sonderfonds „Bussengelder für Steuerrabatte“ geschaffen werden mit dem Zweck, die Finanzierung von temporären Steuerrabatten. In den Sonderfonds müssen die gesamten Erträge aus den Ordnungsbussen im Kanton Luzern und den Gemeinden einbezahlt werden. Durch dieses System kommt somit auch der ganze Kanton „in den

Genuss“ von Steuerrabatten aus Ordnungsbussen aus der Stadt Luzern. Ende Jahr wird der gesamte Betrag im Sonderfonds durch die Anzahl der steuerpflichtigen Personen im Kanton Luzern pro Kopf aufgeteilt und ein einmaliger Steuerrabatt gewährt.

Beispiel für Steuerrabatt anhand der Zahlen 2004

9'150’000

Ordnungsbussen Kanton Luzern

8'007’766

Ordnungsbussen Stadt Luzern

17'157’766

Total Ordnungsbussen

184’000

Steuerpflichtige Kanton Luzern

93.25

Steuerrabatt pro Steuerpflichtigen



Initiativbegehren in Form der allgemeinen Anregung (§41bis der Staatsverfassung)

Der Kanton Luzern errichtet einen Sonderfonds „Bussengelder für Steuerrabatt“. In diesem Sonderfonds werden alle durch den Kanton Luzern und die Gemeinden erhobenen Ordnungsbussengelder gemäss Strassenverkehrsgesetz einbezahlt. Jeweils Ende Jahr wird der gesamte Betrag im Sonderfonds durch die Anzahl aller natürlichen Steuerpflichtigen im Kanton Luzern geteilt und der daraus entstehende Betrag pro Kopf jeder natürlichen steuerpflichtigen Person im Kanton Luzern jeweils jährlich als einmaligen Steuerrabatt gutgeschrieben. Der Sonderfonds „Bussengelder für Steuerrabatt“ darf nicht zweckentfremdet werden. Die Kosten für die Erhebung der Ordnungsbussen dürfen nicht dem Sonderfonds „Bussengelder für Steuerrabatt“ belastet werden.

Die Initiative ist im Kantonsblatt am 30. September ausgeschrieben und die Sammelfrist für die 4'000 benötigten Unterschriften läuft bis zum 29. September 2007. Die SVP hofft jedoch die Initiative innert kürzester Frist bereits im Frühling 2007 einreichen zu können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

René Kuhn, Präsident Initiativkomitee, Grossstadtrat 076/422 17 04
Otto Laubacher, Präsident SVP Kanton Luzern, Nationalrat 079/340 69 41

Luzern, 29. September 2006


Politische Schwerpunkte

Als Bürgerin und Bürger fragen Sie sich mit Recht: Welche Politik bringt mir am meisten? Ich meine: Eine Politik, die Ihnen ein Leben in Wohlstand und Sicherheit ermöglicht, ihren Arbeitsplatz sichert und ihre Freiheit verteidigt. Ich bin überzeugt, dass Sie ihr persönliches Glück, daheim in ihrer Familie, in ihrem privaten Umfeld oder an ihrem Arbeitsplatz verdient haben.

Die Soziale Sicherheit ist innerhalb der Staatsaufgaben einer der tragenden Pfeiler unserer Gesellschaft, weil sie unser Zusammenleben regelt. Dazu gehört im Wesentlichen die wirtschaftliche Sicherheit mit Schaffung neuer und Erhaltung der vorhandenen Arbeitsplätze. Es gehört auch zu unserer Heimat ? unserer Schweiz ? dass der Stärkere dem Schwächeren hilft. Nur mit einer starken Wirtschaft können aber die Mittel für die wirklich Bedürftigen sicher gestellt werden.

All jene, welche in Eigenverantwortung für sich und ihre Familie sorgen, statt auf Kosten des Staates, müssen wieder belohnt werden. Deshalb muss jeglicher Sozialmissbrauch mit allen Mitteln bekämpft werden.

Ich will überall dort mithelfen Grenzen zu setzen wo es nötig ist, damit wir alle eine sichere Zukunft haben. Ich habe mich in den letzten 8 Jahren im Grossen Rat immer für eine Bürgerliche und KMU-freundliche Politik stark gemacht. Ich habe alle Steuersenkungs- und Enlastungsvorstösse für KMU?s und Landwirte, während meinem bisherigen Wirken mitgetragen. Die Erfahrungen die ich in der Gesundheitskommission und in der Staatspolitischen Kommission gemacht habe, möchte ich zum Wohle meiner Luzerner Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Nationalrat weiterführen.
 

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